Jugendsozialarbeit
- Zwei Berufsstände, unterschiedliche Ziele, Sichtweisen, Methoden
- Jugendsozialarbeit an Schulen als soziale Feuerwehr
- Jugendsozialarbeit an Schulen wird als „Störungsbereinigungsinstanz“ bezüglich des Regelunterrichts verstanden (Abschieben von Problemen)
- das „System Schule“ bewegt sich selbst nicht/zu wenig weiter durch Wegnahme des Leidensdrucks
- Konkurrenz („guter Sozialpädagoge/-in – beurteilender Lehrer/-in“)
- Jugendsozialarbeit an Schulen zur Kompensation elterlicher Erziehungsleistungen
- „zwischen den Stühlen“ der Jugendhilfe und Schule
- formale Klärungen / Zuständigkeiten / fachliche Einbindung / Finanzierung
- ein/e (1) Jugendsozialarbeiter/in an Schulen gegen(über) einem großen Lehrerkollegium
Es wurden gemeinsam Kooperationsvereinbarungen entwickelt, mit welchem zumindest einige Probleme gemindert werden sollen:
- Träger der Jugendhilfe hat die Fach- und Dienstaufsicht
- Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverantwortung für die Schule
- Angebote der Jugendhilfe ergänzen schulische Erziehungsarbeit
- Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt
- Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen
- Festlegung des Aufgabenbereichs der Jugendsozialarbeit (JaS)
- Kooperation zwischen Jugendhilfe-Träger und Schule:
z.B. Dienstzeiten, Öffentlichkeitsarbeit- Kooperation zwischen Fachkraft und Schule:
z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung- Kooperation zwischen Fachkraft und Jugendhilfe:
z.B. Einbindung in das Fachteam der Sozialen Dienste des Jugendamtes- Übergreifende Aufgaben, z.B. Projektbeirat, Austausch auf fachlicher und politischer Ebene
Perspektiven zum Ausbau:
- Einrichtung von 350 Stellen an maximal 500 Schulen
- Innerhalb von 10 Jahren (2003-2012)
- Freistaat Bayern wendet hierfür insgesamt rund 34 Mio. Euro auf
Allgemein
- Jugendsozialarbeiter/in an Schule als Vertrauensperson
- Raumerweiterung: in der Schule werden neue Angebotsformen möglich, externe werden eröffnet
- Freude/Spaß
- Selbstbestimmung/Mitwirkung
- Vermittlungsfunktion
Für die Schulen
- Einbindung der Schulen in das Netz sozialer Dienste und Einrichtungen
- Entlastung bei Schwierigkeiten mit Schülern/innen / Krisenintervention
- Minderung von Konfliktpotentialen
- bessere Bedingungen für den Bildungsauftrag der Schulen
- sozialpädagogische Methoden und Sichtweisen ergänzen schulische Angebote
- Weiterentwicklung der Lehrkräfte
- besseres Schulklima
Für die Jugendämter
- Bessere Ansatzmöglichkeiten für soziale Dienste, z. T. frühere Möglichkeiten zur Reaktion
- Erweiterung der Zielgruppen für Angebote der Jugendarbeit
- Einbeziehung in die Jugendhilfeplanung
- Anregungen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Offene Angebote
z.B. Schülertreffs/-cafes, Veranstaltungen
- für alle Schüler/innen,
- zu bestimmten Zeiten außerhalb des Unterrichts,
- zum Zweck des Treffens, Austausches, Freizeitgestaltung, Nachmittagsbetreuung, ggf. Mittagessen,
- auf freiwilliger Basis, z. T. selbstgestaltet/selbstbeteiligt,
- mit Methoden der Jugendarbeit,
- unter Mitwirkung von Lehrer/innen,
- Überschneidungsmengen zu Angeboten und Einrichtungen der OKJA/Jugendarbeit,
- u. a. Beteiligung von Ehrenamtlichen, Eltern, Honorarkräften, SMV,
- auch Angebote von Jugendgruppen, -verbänden und –initiativen sowie Jugendeinrichtungen in Schulen sind denkbar,
- Beteiligung von Jugendsozialarbeit an Schulen an Ferienprogrammen bzw. eigene Angebote in den Ferien.
Sozialpädagogische GruppenarbeitVarianten
- Freizeitbezogene Angebote für spezielle Gruppen
- Soziale Gruppenarbeit im Sinne erzieherischer Hilfen
Ziele
- Einübung sozialer Umgangsformen
- Überwindung individueller und gruppenbezogener Auffälligkeiten und Entwicklungsschwierigkeiten
- Selbstvertrauen, positives Gruppengefühl
Formen
- Gruppenarbeit zur Bearbeitung spezieller geschlechtsspezifischer Fragen
- zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
- zur Vorbereitung auf den Beruf
- zur Förderung der Gruppenfähigkeit
Beispiele
- Spezielle Trainingskurse für ganze Klassen
- themenspezifische Projekte (Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen) mit sozialpädagogischen Methoden
- Projekte bei Klassenproblemen
- beobachtende Teilnahme am Unterricht bei schwierigen Situationen.
Beratung in individuellen ProblemsituationenKonstellationen
- Schüler/innen kommen selber auf die Jugendsozialarbeiter/innen zu
- Lehrer/innen machen auf bestimmte Schüler/innen aufmerksam
- Probleme in Gruppen
- Eltern suchen Rat
- Problemhinweise kommen aus dem sozialen Umfeld
- Lehrer/innen suchen Rat.
Themen
- Schulschwierigkeiten, -versagen, -schwänzen
- Probleme bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Konflikte im Elternhaus
- Konflikte mit Mitschüler/innen
- Konflikte mit Lehrer/innen
- soziale Auffälligkeiten
- Zukunftsperspektiven
Kooperation / Vernetzung im GemeinwesenDie Notwendigkeit einer Kooperation bis hin zur Vernetzung ist fachlich unumstritten und zum Teil gesetzlich gefordert. Jugendsozialarbeit an Schulen unterstützt die Öffnung der Schulen hin zum Gemeinwesen und zu Kooperationspartnern und bietet diesen die Möglichkeit zu Unterstützung und Hilfe.
- Vernetzung i. d. R. ein konzeptioneller Kern der Jugendsozialarbeit an Schulen ist z.B. Nutzung bzw. Initiierung von Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit.
- Formen: Runde Tische, Regionalkonferenzen, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG, institutionelle Formen von Absprachen in Arbeits- bzw. Koordinationsgruppen.
Übergang Schule – Arbeitswelt
z.B. durch
- Bewerbungstraining und –unterstützung
- Unterrichtseinheiten/Seminare zur Berufsfindung
- Kooperation mit Anbietern und Arbeitsverwaltung/Berufsberatung
- Bearbeitung von Störungen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein niederschwelliges, präventives Angebot der Jugendhilfe und umfasst für Schülerinnen und Schüler eine ganzheitliche, lebensweltbezogene, lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe. Sie setzt sich je nach Art ihrer Konzeption aus Elementen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes und erzieherischen Hilfen zusammen und verbindet sie mit dem pädagogischen Auftrag der Schulen.
Diese spezielle Tätigkeit wird von sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an den Schulen geleistet; Schwerpunkt des Einsatzes sind Hauptschulen und Brennpunktschulen, d.h. Schulen, die unter erschwerten pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten. Grundschulen, Realschulen und Gymnasien sind noch nicht miteinbezogen und im Fokus der Tätigkeit.
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Schule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum frühzeitig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird ein niederschwelliges Hilfeangebot geschaffen.
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten sowie aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert ist.
Junge Menschen werden bei Bedarf beraten, um Lebensbewältigungsstrategien für den Alltag, Schule, Ausbildung und Beruf zu entwickeln. Der Erwerb von sozialen Kompetenzen und Arbeitstugenden sowie die Befähigung zur Konfliktbewältigung sollen mit Methoden der sozialen Gruppenarbeit sowie durch Angebote von Trainingskursen (z.B. Anti-Aggressions-Training, Streitschlichterprogramme) ermöglicht werden. Die soziale Integration wird gezielt durch Kontakte im Gemeinwesen (z.B. zu Vereinen) angebahnt und unterstützt.
Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte werden bei Bedarf beraten mit dem Ziel, die Lösung innerfamiliärer Probleme und solcher des sozialen Umfeldes zu ermöglichen. Bei gravierenden familiären oder erzieherischen Problemen kann unter Regie des Jugendamts auch die Vermittlung anderer Leistungen der Jugendhilfe angezeigt sein. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte sollen zu einer intensiven Zusammenarbeit mit der Schule und ggf. anderen Einrichtungen der Jugendhilfe motiviert und bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder-) Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt werden.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist insbesondere mit den Sozialen Diensten des Jugendamts, den Erziehungsberatungsstellen, den schulischen Beratungsdiensten, den Suchtberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Arbeitsamt, sowie mit Kindertageseinrichtungen und der offenen und verbandlichen Jugendarbeit zu vernetzen und zu koordinieren. Die strukturelle Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz ist aufzubauen.
Zusammenfassung
Ziele von Jugendsozialarbeit an Schulen
Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen, sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung sind wesentlich mitentscheidend für den schulischen Erfolg.
- Jugendsozialarbeit übernimmt Anwaltsfunktion für junge Menschen
- Sie gibt mit ihren Angeboten Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen
- Sie stellt eine professionelle, sozialpädagogische Hilfe zur Integration benachteiligter junger Menschen dar
Zielgruppen der Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit wendet sich an junge Menschen
- Weil sie Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z.B. Schulschwänzen
- Die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
- Aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
- Mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft
- Mit Drogenproblemen
- Mit Versagens- und Schulängsten
- Mit mangelndem Selbstwertgefühl
Wie arbeitet die Jugendsozialarbeit?
- Beratung und sozialpädagogische Hilfen: in Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsame Lösungswege entwickelt
- Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichter-programme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)
- Elternarbeit: innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsame Wege, z.B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu entwickeln. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
- Vernetzung und Koordination mit anderen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit Angeboten der Schülertagesbetreuung, Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungs-stellen, Jugendgerichtshilfe, Polizei und Justiz. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit dem Arbeitsamt unverzichtbar.
Der Auftrag zur Jugendsozialarbeit an Schulen ergibt sich aus der Rechtsgrundlage §13 Abs.1 KJHG:
1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Unterschiede Schule – Jugendhilfe/Jugendarbeit
- Grundsätzlich unterschiedliche Aufträge, Verbindlichkeit, Aufgabenschwerpunkte
und Arbeitsweisen. - Unterschiedliche Fachkompetenz von Lehrer/innen und Sozialarbeiter/innen.
- Unterschiedliche Größenordnungen.
Daher muss man auch zwischen den Begriffen „Jugendsozialarbeit an Schulen“ und „Schulsozialarbeit“ unterscheiden, da Schulsozialarbeit an die Schule (Kultusministerium) und nicht an die Jugendhilfe angegliedert ist.
Wer bietet Jugendsozialarbeit an Schulen an?
- Örtliches Jugendamt in Zusammenarbeit mit Sachaufwandsträger Gemeinde
- Freie Träger der Jugendhilfe
- Im Einzelfall auch kreisangehörige Gemeinden allein
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
Speziell im Landkreis Landshut:
Kreistagsbeschluss bei dem sozialpädagogische Kräfte der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit mit 50% der fehlenden Personalkosten bezuschusst werden, wenn die Gemeinde anstellt.
Gründe und Motive für eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Schulen erreichen alle jungen Menschen
- es werden jugendliche Interessen und Problemlagen frühzeitig sichtbar
- Prävention
- Hilfen und Orientierungen erzielen größere Wirkungen, je frühzeitiger sie ansetzen
- Synergieaspekt
- Eine verstärkte Kooperation von Jugendhilfe und Schule bietet organisatorisch und pädagogisch die Chance zur Steigerung von Effizienz und Effektivität.
- Gesetzlicher Auftrag
- Das KJHG verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, wozu Schulen und Schulverwaltungen zählen.
Vorteile für die Schule | Vorteile für die Jugendhilfe/-arbeit |
+ Schule wird einmal anders erlebt + Sozialer Kontakt von Schüler/innen wird mehr berücksichtigt |
+ alle jungen Menschen können erreicht werden + Veranstaltungen an der Schule genießen bei den Eltern Anerkennung und Legitimation |