Bereiche
- Allgemeine Zuständigkeiten
- Kommunale Jugendarbeit
- Jugendarbeit in den Kommunen
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Vernetzung
- Ermöglichen und Anregen
- Jugendkulturarbeit
- Förderung
- Freie Träger der Jugendarbeit
- Kreisjugendring
- Vereine und Verbände
- Personaldienstleister
- Jugendsozialarbeit
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
- Jugendberatung
- Beratung in der gemeindlichen Jugendarbeit
- Erzieherischer Kinder und Jugendschutz
- Prävention
- Fortbildungen
- Tagungen
- Schulische Veranstaltungen
- Multiplikatorenschulungen
Um Angebote in der Jugendarbeit qualitativ hochwertig und professionell planen und durchführen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt. Jugendarbeit ist nie umsonst – in vielfältiger Hinsicht. Damit Projekte und Veranstaltungen stattfinden können, gewährt die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Landshut Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des §14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt wird, wie hoch die Zuwendung sein kann und die dafür notwendigen Unterlagen sind auf dieser Seite zu finden.
Veranstalter erhalten gerne auch fachliche Beratung für die Planung, Organisation und Durchführung der Maßnahmen. Für die Maßnahmen im Bereich des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind Sylvia Diermeier-Heß (
Die ausgefüllten Antragsformulare bitte an
Anträge für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Förderung von präventiven Projekten, Maßnahmen und Aktionen in den Bereichen Medienkompetenz, Gewaltprävention, Suchtprävention, Persönlichkeitsstärkung und Präventionstheater
- Förderrichtlinien Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Förderantrag Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Verwendungsnachweis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vereine und Verbände, die Mitglied beim Kreisjugendring Landshut sind, können dort Zuschussanträge für verschiedene Maßnahmen stellen. Alle weiteren Infos dazu unter www.kreisjugendring-landshut.de.
Gemeindejugendpflege bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 6 bis 27 Jahren Möglichkeiten, ihre freie Zeit gemeinsam zu gestalten und zu erleben. Sie eröffnet ihnen einen sozialen Raum für Begegnungen, Geselligkeit und Bildungszwecke. Sie fördert dabei die Persönlichkeitsbildung und das soziale Verhalten, insbesondere durch die Entwicklung persönlicher und gemeinsamer Fähigkeiten und das Einüben von Verantwortung und Mitwirkung.
Gemeindejugendpflege soll mit ihren Möglichkeiten jungen Menschen " entgegenkommen". Sie soll auch für Jugendgruppen und ähnliche Gemeinschaften junger Leute offen sein und sie unterstützen. Insbesondere soll sie Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Hilfe anbieten, die Schwierigkeiten haben Beziehungen und Bindungen zu anderen einzugehen und bei ihrer Lebensgestaltung und in ihrer Gemeinschaftsfähigkeit Unterstützung benötigen.
Schwerpunkte der Gemeindejugendpflege sind u. a. ihr Bildungsauftrag und die Vermittlung von Lebenshilfen. Im Rahmen ihres Bildungsauftrages soll die Gemeindejugendpflege Informationen vermitteln, die vor allem förderlich zur Einnahme persönlicher Standpunkte und Einstellungen sowie zur Entwicklung von Wertvorstellungen und Urteilsvermögen sind. Sie trägt damit wesentlich zur Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen bei.
Gemeindejugendpflege soll jungen Menschen Übungsfelder anbieten, auf denen politische und soziale Aufgaben erfüllt, soziales Verhalten trainiert und Möglichkeiten und Grenzen erfahrbar gemacht werden können. Formen können beispielsweise unverbindliche Gespräche und Diskussionen innerhalb des offenen Betriebes, Kurse, Seminare, Besichtigungen und Fahrten, Begegnungen und Feste sein.
Gemeindejugendpflege muss sich den Herausforderungen stellen, die sich aus der Lebenssituation und den Lebenserfahrungen junger Menschen ergeben. Junge Menschen sind dabei auf Persönlichkeiten angewiesen, zu denen sie Vertrauen finden, an die sie sich wenden und die sie ansprechen können.
In der Vermittlung von Lebenshilfen kommt es darauf an, bei Jugendlichen Verständnis und Toleranz zu wecken und zu fördern, Aufrichtigkeit und Offenheit zu stärken, Hoffnung und Lebensperspektiven zu vermitteln und die Würde des Anderen zu respektieren. Gemeindejugendpflege sollte auch in geeigneter Weise jungen Menschen ihre Verantwortung gegenüber dem anderen Geschlecht und in dem gemeinsamen Leben in Partnerschaft, Ehe und Familie nahebringen.
Damit all diese wichtigen Aufgaben von den dafür zuständigen Fachkräften erfüllt werden können, ist es für sie wichtig einen objektiven Ansprechpartner für Fragen und Probleme zu haben. Diese Rolle wird von der Kommunalen Jugendarbeit übernommen, wobei zusätzlich z.B. finanzielle Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche in der Gemeindejugendpflege zum Aufgabengebiet der Kommunalen Jugendarbeit gehört.
Gemeindejugendpflege im Landkreis Landshut:
- Gemeindejugendpflege Essenbach
- Gemeindejugendpflege und Jugendzentrum Geisenhausen
- Gemeindejugendpflege und Jugendtreff Kumhausen
- Gemeindejugendpflege und Jugendzentrum Neufahrn i. Ndb.
- Gemeindejugendpflege und Jugendtreff Niederaichbach
- Gemeindejugendpflege und Jugendtreff Tiefenbach
- Gemeindejugendpflege und Jugendtreff Wörth a. d. Isar
Stadtjugendpflege im Landkreis Landshut:
Der Kreisjugendring (KJR) ein Zusammenschluss von Jugendgruppen und Jugendverbänden im Landkreis Landshut. Die Interessen der Mitglieder werden durch die Vollversammlung und den Vorstand vertreten.
Kommunale Jugendarbeit unterstützt und fördert den KJR und arbeitet mit diesem partnerschaftlich zusammen.
Der KJR Landshut nimmt subsidiär Aufgaben der Jugendarbeit wahr. Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, stehen die Geschäftsführung, zwei pädagogische Fachkräfte, zwei Verwaltungskräfte und zwei Verleihkräfte zur Verfügung.
- Bestimmte Leistungen erbringt der KJR selbständig, d.h. ohne Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit (z.B. Ferienprogramm für den Landkreis, Verleihdienste).
- Bei originären Kreisjugendringaufgaben, die dessen finanzielle und/oder personelle Möglichkeiten übersteigen, bietet die Kommunale Jugendarbeit personelle und finanzielle Unterstützung an (z.B. Ferienprogrammmaßnahmen).
- Einen Teil der Aufgaben nehmen KJR und Kommunale Jugendarbeit als gleichberechtigte Partner wahr. Gemeinsame Abstimmung und Planung, partnerschaftliches Zusammenwirken und wechselseitiger Informationsaustausch kennzeichnen diese Form der Zusammenarbeit (z.B. JugendkulTour, DemokratieMobil, Beratung und Förderung der Verbände).
- In Bereichen, in denen der KJR nicht tätig werden kann oder will, macht die Kommunale Jugendarbeit ggf. eigene Angebote bzw. regt diese bei anderen Trägern an. (z. B. Beratung der Gemeinden)
Kommunale Jugendarbeit beachtet die Selbständigkeit des KJR als ein Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere bei der Zielsetzung und der Durchführung der Aufgaben. Die Kommunale Jugendarbeit berät den KJR bei der Aufgabenwahrnehmung und bietet weitere Formen der Unterstützung an (z.B. Vernetzung mit anderen Trägern, Koordination, Fort- und Weiterbildungsangebote, Bereitstellung von Ressourcen, Öffentlichkeitsarbeit).
Die Abstimmung der Aufgabenwahrnehmung zwischen KJR und Kommunaler Jugendarbeit erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresplanung. Darüber hinaus werden regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen KJR (Vorsitzender und Geschäftsstelle) sowie dem öffentlichen Träger (Kommunale Jugendarbeit, Jugendamt, Landrat) stattfinden.
Kontakt
Helmut Lipfert, Geschäftsführer
Tanja Kollmannsberger, Sozialpädagogin B.A.
Laura Wisniewsky
Hofmark-Aich-Str. 20
84030 Landshut
Tel.: 0871-76302
Fax: 0871-72491
Nähere Informationen über den Kreisjugendring und seine Angebote sind auf der Internetseite www.kjr-landshut.de zu finden.
Gemeinde
In regelmäßigen Abständen werden alle Gemeinden des Landkreises Landshut von einem Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit aufgesucht, um Jugendfragen im Rahmen der Regional- und Kommunalpolitik zu erörtern und sich über den aktuellen Stand im Bezug auf die Jugendarbeit in der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen.
Zusammen mit Vertretern aus der Gemeinde wird überprüft, ob in der jeweiligen Gemeinde ein ausreichendes Angebot für Kinder und Jugendliche besteht oder ob gegebenenfalls Ergänzungen des bereits vorhandenen Angebots stattfinden sollte.
Bei den regelmäßigen Treffen zwischen Vertretern der Gemeinde und der Kommunalen Jugendarbeit werden häufig Ziele für die Zukunft vereinbart, so dass sich die Angebots-struktur für die Kinder und Jugendlichen in ihrem unmittelbaren Lebensraum (der Gemeinde, dem Ortsteil oder Stadtteil) auch durch Hilfe der Kommunalpolitik ständig verbessert und sich an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen anpasst.
Die Kommunale Jugendarbeit ist bei Gemeindeberatungen Ansprechpartner bei Problemstellungen mit Kindern und Jugendlichen und für fehlende Ressourcen, um geplante Projekte umzusetzen. Auch die regelmäßige Unterstützung und Information der Jugendbeauftragten in den Gemeinden des Landskreises Landshut zählt zu den wichtigen Aufgaben in der Kommunalen Jugendarbeit.
Die Rolle des Jugendbeauftragten und dessen Wissen und Einsatz für seine Aufgaben innerhalb der Gemeinderates und der Gemeindebevölkerung zählt zu den wichtigen Vorraussetzungen, damit „Jugendarbeit“ in der jeweiligen Gemeinde zur Zufriedenheit aller Beteiligten funktionieren kann. Daher ist es wichtig, dass die Kommunale Jugendarbeit den Jugendbeauftragten als Ansprechpartner zur Seite steht, damit die nachfolgenden Aufgaben bewältigt werden können:
- Die Jugendbeauftragten sorgen für den kontinuierlichen Kontakt der Gemeinde zu Kinder- und Jugendarbeit, zu den Vertretern/innen der Kinder- und Jugendarbeit und auch zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen und Initiativen, die für Kinder und Jugendliche tätig sind.
- Über sie werden die Belange der Kinder und Jugendlichen im Gemeinderat präsent und der Gemeinderat erhält über sie in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit mehr Kompetenz
- Sie sind Ansprechpartner, informieren und beraten zu den Belangen von jungen Menschen und zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit in der jeweiligen Gemeinde
- Umgekehrt sollen sie für mehr Transparenz der Entscheidungen des Gemeinde-rates bei den jungen Gemeindebürgern sorgen
- Sie entwickeln, fördern und unterstützen eine gut ausgebaute Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und tragen zu notwendigen und sinnvollen Angeboten für Kinder und Jugendliche bei
- Sie setzen sich für Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein und sorgen so dafür, dass Jugendliche in ihrer Gemeinde Verantwortung und Identifikation entwickeln
Jugendliche
Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene bis 26 Jahren sind die wichtigsten Adressaten der Kommunalen Jugendarbeit, denn es geht um die Erfüllung ihrer Belange, damit sie sich zu einer verantwortungsbewussten Persönlichkeit mit sozialem Engagement, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung entwickeln.
Damit dies gelingen kann, muss man einerseits die Kinder und Jugendlichen bei Entscheidungen mit einbeziehen, andererseits muss man aber auch für ihre Probleme und Bedürfnisse ein offenes Ohr haben und sie so weit wie möglich in ihren Handlungen unterstützen, wo sie Hilfe brauchen und sie selbst Hilfe suchen.
Die Kommunale Jugendarbeit will in Form von Beratungsangeboten Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sein und ihnen bei ihren Anliegen unterstützend zur Seite stehen. Ziel ist es „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben bzw. ihnen Hinweise und Möglichkeiten aufzuzeigen, an wen sie sich wenden und was sie tun können.
Grundsätzliches Ziel von Jugendberatung ist es, Jugendliche bei der Suche nach Antworten und Lösungsmöglichkeiten auf gestellte Fragen und vorgetragene Probleme jeglicher Art aktiv zu unterstützen.
Beispiele: Unterstützung und Information zur Planung eines Gründungsfestes für eine Landjugend, Antragstellung bei der Gemeinde für einen Jugendtreff, Vermittlung zwischen Beteiligten, Kontakte zu anderen Fachstellen herstellen,…