Der Kreisjugendring (KJR) ein Zusammenschluss von Jugendgruppen und Jugendverbänden im Landkreis Landshut. Die Interessen der Mitglieder werden durch die Vollversammlung und den Vorstand vertreten.
Kommunale Jugendarbeit unterstützt und fördert den KJR bzw. arbeitet durch zur Verfügung stellen einer pädagogischen Fachkraft und deren fachlicher Unterstützung mit diesem partnerschaftlich zusammen.
Der KJR Landshut nimmt subsidiär Aufgaben der Jugendarbeit wahr. Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, stehen der Geschäftsführer und pädagogische Fachhkraft, eine Verwaltungskraft, und eine Hilfskraft für den Verleih zur Verfügung.
- Bestimmte Leistungen erbringt der KJR selbständig, d.h. ohne Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit (z.B. Ferienprogramm für den Landkreis, Verleihdienste).
- Bei originären Kreisjugendringaufgaben, die dessen finanzielle und/oder personelle Möglichkeiten übersteigen, bietet die Kommunale Jugendarbeit personelle und finanzielle Unterstützung an (z.B. Ferienprogrammmaßnahmen).
- Einen Teil der Aufgaben nehmen KJR und Kommunale Jugendarbeit als gleichberechtigte Partner wahr. Gemeinsame Abstimmung und Planung, partnerschaftliches Zusammenwirken und wechselseitiger Informationsaustausch kennzeichnen diese Form der Zusammenarbeit (z.B. Stadtparkfest, Beratung und Förderung der Verbände).
- In Bereichen, in denen der KJR nicht tätig werden kann oder will, macht die Kommunale Jugendarbeit ggf. eigene Angebote bzw. regt diese bei anderen Trägern an. (z. B. Beratung der Gemeinden)
Kommunale Jugendarbeit beachtet die Selbständigkeit des KJR als ein Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere bei der Zielsetzung und der Durchführung der Aufgaben. Die Kommunale Jugendarbeit berät den KJR bei der Aufgabenwahrnehmung und bietet weitere Formen der Unterstützung an (z.B. Vernetzung mit anderen Trägern, Koordination, Fort- und Weiterbildungsangebote, Bereitstellung von Ressourcen, Öffentlichkeitsarbeit).
Die Abstimmung der Aufgabenwahrnehmung zwischen KJR und Kommunaler Jugendarbeit erfolgt im Rahmen der jeweiligen Jahresplanung. Darüber hinaus werden regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen KJR (Vorsitzender und Geschäftsstelle) sowie dem öffentlichen Träger (Kommunale Jugendarbeit, Jugendamt, Landrat) stattfinden.
Kontakt
Helmut Lipfert, Geschäftsführer
Tanja Schedlbauer, Sozialpädagogin B.A.
Hofmark-Aich-Str. 20
84030 Landshut
Tel.: 0871-76302
Fax: 0871-72491
Nähere Informationen über den Kreisjugendring und seine Angebote sind auf der Internetseite www.kjr-landshut.de zu finden.