
Ausstellung "Flucht und Asyl" jetzt auch online
Warum fliehen immer mehr Menschen aus ihrer Heimat? Wohin fliehen sie und wie ergeht es ihnen z.B. in Deutschland und im Landkreis Landshut?
Eine aktuelle Ausstellung der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Landshut beantwortet diese und viele weitere Fragen rund um das Thema "Flucht und Asyl" nun auch online unter www.ausstellungfluchtlandshut.info.
Super PumpTrackAction in Buch am Erlbach im Ortsteil Vatersdorf.
Die PumpTrackAnlage war ein voller Erfolg. Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nutzten das Angebot der Kommunalen Jugendarbeit und des Kreisjugendrings Landshut zum Ausprobieren, ob eher Pumpen oder das Treten angesagt waren, um in der Steilkurve nicht stehen zu bleiben.
7 Tage volle Action gerade für Jugendliche, um sich nach den schwierigen Monaten endlich wieder frei bewegen zu können und auch wieder sportlich aktiv zu sein. Die 2 PumpTrackAnlagen waren in diesem Sommer in 10 Gemeinden im Landkreis und waren in dieser Zeit sehr gut besucht und ausgenutzt. Manchmal war ein Bedauern, dass es schon so früh dunkel wird und keine Beleuchtung dabei war! Sonst wäre auch in der Nacht Betrieb gewesen.
Danke gilt den 10 Bauhöfen, den 10 Gemeindeverwaltungen und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu sagen. Dies ist ein hervorragendes Beispiel wie die Zusammenarbeit aller Beteiligten funktionieren kann und sich der Erfolg einstellt.
Danke auch im Namen der unzähligen Menschen, die diese Attraktion nutzen durften.
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, KJSG
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, dem am 07.Mai 2021 der Bundesrat zugestimmt hat, wird die Position von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessern. Vor allem Personen die „benachteiligt“ sind sollen davon profitieren.
Folgende Ziele werden mit dem Gesetzesentwurf verfolgt:
- Stärkerer Kinder- und Jugendschutz
- Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen werden gestärkt
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
- Mehr Prävention
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes- Mehr Schutz im Internet
Ziel ist es, die Internetnutzung der Kinder und Jugendlichen besser vor Gefährdungen zu schützen.
Die Änderungen gelten seit 01. Mai 2021 und betreffen fast ausschließlich den Bereich Internet.
Grundlegend lassen sich die Schutzgedanken in drei Bereiche gliedern.
- Mehr Schutz:
d.h. Die Anbieter sind in der Pflicht die Kinder und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken zu schützen, indem sie sichere Voreinstellungen schaffen und ein einfaches Hilfs-und Beschwerdesystem etablieren. - Mehr Orientierung:
d.h. Durch einheitliche Alterskennzeichnungen und Vorgaben sollen Eltern und Fachkräfte mehr Transparenz erfahren. Zugleich wird ein Informationszuwachs bezüglich den Risiken und Gefahren von Interaktionen angestrebt. - Mehr Rechtsdurchsetzung:
d.h. Eine neue Behörde, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll für eine bessere Vernetzung und eine konsequente Rechtsdurchsetzung mit neuen Strategieprozessen verantwortlich sein. - „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“:
d.h. die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und umbenannt. Außerdem wird der Zuständigkeitsbereich dieser zentralen Behörde erweitert. Sie ist neben der Indizierung jugendgefährdender Medien auch für die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Netz zuständig.
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