Jugendamtsleiter (SG 53)

  • Grundlegende Konzeption und Planung
  • Informationsaustausch
  • Abstimmungsfragen
  • arbeitsorganisatorische Fragen
  • personelle Fragen
  • inhaltliche Fragen
  • Kreisjugendring Landshut

Fachdienststelle "Soziale Dienste" (SG 54)

  • Abstimmung von Planungen
  • Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen (z.B. Armut bei Kindern und Jugendlichen)
  • Abstimmung von Veranstaltungen und Projekten (z.B. zur Suchtprävention)
  • Zuschußangelegenheiten
  • Abstimmung der Mitarbeit im Arbeitskreis Sucht
  • Information über Angebote der Jugendarbeit im LK in Hinblick auf die Klienten/Kinder (z.B. Ferienprogramm, Jugendgruppen)
  • Abstimmung bei der Finanzierung von Teilnehmerbeiträgen der Kinder mit finanzschwachen Erziehungsberechtigten
  • Einsatz von Jugendlichen mit Bewährungsauflagen im Bereich der Jugendarbeit
  • Information über Rechts- und Sachfragen (Aufsichtspflicht, Jugendschutz)

Abteilungsleiterin (Abt. 5)

  • Juristische Auskünfte
  • Grundlegende Fragestellungen für den Arbeitsbereich

Landrat

  • Gespräche, Beratung und Abstimmung bei besonderen Angelegenheiten im Bereich Jugendarbeit (z.B. Internationale Partnerschaften)
  • Übermittlung von fachlichen Stellungnahmen
  • Fachliche Vorbereitung von Maßnahmen mit Beteiligung des Landrats (z.B. Texte, Informationen)

Geschäftsleitung Landratsamt

  • Abstimmung über die Öffentlichkeitsarbeit

Kommunale Gleichstellungsstelle

  • Abstimmung von Veranstaltungen und Projekten zur Frauen- und Mädchenarbeit
  • Informationsaustausch

Personalverwaltung (SG 12)

  • Einsatz von Praktikanten/Praktikantinnen bei der Kommunalen Jugendarbeit
  • Abstimmungsgespräche (z.B. Dienstreiseregelungen)

Hauptverwaltung (SG 10)

  • Abstimmung bei besonderen Anschaffungen
  • Grundlegende Fragestellungen (z.B. EDV-Einsatz)

Finanzverwaltung (SG 13)

  • Erörterung finanz- und buchungstechnischer Fragen
  • Fragen zur HH-Plan-Erstellung
  • Erörterung von Einzelproblemen (z.B. Zahlungsverkehr mit dem Ausland)
  • Spendenquittungen
  • Abstimmung bei Veranstaltungen in landkreiseigenen Räumen (z.B. Landwirtschaftl. Berufschule)

Bauabteilung (SG 40)

  • Abstimmung bei Stellungnahmen zu Bauleit- und Flächennutzungsplänen
  • Informationsgespräche

 

In den Gremien des Landkreises

Jugendhilfeausschuss

  • Erarbeitung von Vorlagen, die die Kommunale Jugendarbeit betreffen
  • Entsprechende Sachvorträge in der Sitzung
  • Information des JHA
  • Grundsätzliche Anwesenheit bei JHA-Sitzungen

Kreisausschuss

  • Erarbeitung von Sitzungsvorlagen, die sich mit Kommunaler Jugendarbeit befassen
  • Ggf. Sachvortrag und Information

Bürgermeisterdienstbesprechung

  • Sachvortrag zu grundsätzlichen Fragestellungen und besonderen Angelegenheiten der Jugendarbeit

 

Vertretung nach außen

a) Kreisangehörige Städte und Gemeinden im LK Landshut

Bürgermeister/Bürgermeisterin

  • Persönliche Gespräche mit den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen der 35 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
  • Vorstellung von Konzeptionen und Planungen zur Jugendarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden
  • Konkrete Beratung (z.B. Jugendtreffs, Beteiligungsformen, besondere Problemstellungen, Jugendbeauftragte, hauptamtliches Personal)
  • Information über Aufgaben und Leistungen der Kommunalen Jugendarbeit (allgemein und mit Bezug auf die Gemeinde)

Stadtrat/Gemeinderat

  • Sachvortrag bei Gemeinde-/Stadtratssitzungen zu aktuellen Fragestellungen und besonderen Problemlagen (z.B. Einrichtung eines Jugendtreffs)

Jugendbeauftragte/Jugendreferenten/Jugendreferentinnen

  • Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung von Jugendbeauftragten
  • Kontaktherstellung, Information und Beratung
  • Schulung von Jugendbeauftragten im Landkreis Landshut
  • Information über Strukturen der Jugendarbeit im LK/in Bayern
  • Unterstützung und Hilfestellung bei konkreten Fragen und Problemstellungen
  • Zusammenarbeit bei einzelnen Projekten
  • Vermittlung von Infomaterial, Kontakten und Kooperationspartnern
  • Einrichtung einer Plattform zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch

Mitarbeiter in Stadt-/Gemeindeverwaltung mit dem Zuständigkeitsbereich "Jugendarbeit"

  • Kontaktherstellung, Information und Beratung
  • Zusammenarbeit und Unterstützung bei einzelnen Projekten
  • Information über Strukturen der Jugendarbeit im LK/in Bayern

Sonstige

  • Je nach Erfordernis finden in Einzelfällen Arbeitsgespräche mit anderen Teilen von Stadt-/Gemeindeverwaltungen statt (z.B. Kulturamt, Ordnungsamt)

 

b) Einrichtungen und Organisationen im Landkreis Landshut

Kreisjugendring Landshut (KJR)

  • fachliche Beratung und Unterstützung des KJR und seiner Organe (keine Aufgabenübertragung nach Art. 19 Abs. 4 Satz 5 BayKJHG)
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Konzeptionen und Arbeitsmaterialien (z.B. Betreuerrichtlinien)
  • Mitwirkung und Beratung bei Arbeitskreisen, Vorstandsklausuren u.ä.
  • Wechselseitige Abstimmung bei allen Grundsatzentscheidungen in der Jugendarbeit/Jugendpolitik im LK Landshut
  • Konzepterstellung/Planung/Organisation und ggf. Durchführung/ Mitwirkung/Leitung bei Kooperationsveranstaltungen und einzelnen Maßnahmen des KJR
  • fachliche Unterstützung und Beratung der Geschäftsstelle
  • Pädagogische Beratung des KJR bei Maßnahmen und Veranstaltungen
  • Regelmäßige Abstimmungs- und Informationsgespräche mit dem 1. Vorsitzenden und der Verwaltung

Jugendverbände, -gruppen und -initiativen und sonstige freie Träger in der Jugendarbeit

  • Beratung (z.B. bei Projekten, Veranstaltungen)
  • Unterstützung (z.B. Referenten-/Referentinnentätigkeit, Vermittlung von Kooperationspartnern/Kooperationspartnerinnen)
  • Information (z.B. über Zuschussmöglichkeiten)
  • Kooperation(z.B. bei Jugendkulturveranstaltungen)
  • Beratende Teilnahme an regelmäßigen Treffen von Verbänden

Schulamt

  • Grundsätzliche Absprachen über die Zusammenarbeit Kommunale Jugendarbeit und Schule
  • Grundsätzliche Absprachen über konkrete Projekte (z.B. Fortbildungsangebote)

Schulen

  • Unterstützung und Beratung von Schulen bei Veranstaltungen und Maßnahmen (z.B. Projekttage zur Suchtprävention)
  • Informationsgespräche mit Schulleitern (z.B. zu Gewalt am Schulhof)
  • Information über Aufgaben und Leistungen Kommunaler Jugendarbeit
  • Kooperation bei einzelnen Projekten
  • Abstimmungsgespräche mit einzelnen Schulen/Lehrern und Lehrerinnen (z.B. Drogenkontaktlehrer/-lehrerinnen, Medienbeauftragte)

Politische Parteien im Landkreis

  • Auf Anfrage Referententätigkeit, Information und Beratung zu Fragen der Jugendarbeit im Landkreis Landshut

Fachhochschule für Sozialpädagogik

  • Information über Angebote und Leistungen der Kommunalen Jugendarbeit (Referententätigkeit)
  • Information und Beratung der Studierenden zu Praxiseinsätzen im Bereich der Jugendarbeit

Arbeitskreis Sucht

  • Teilnahme an den AK-Sitzungen
  • Fachliche Beratung und Information der AK-Mitglieder
  • Mitwirkung an der inhaltlichen Arbeit des AK (Konzepterstellung, Vernetzung, Multiplikatoren- und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Mitarbeit bei Unterausschüssen
  • Mitarbeit bei Aktionen

Kindergärten im Landkreis Landshut

  • Fortbildungsseminare zu einzelnen Themen der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Medienerziehung)
  • Referententätigkeit auf Anfrage (z.B. bei Elternabenden, Fachtagungen)

Medien (Presse, Lokalradios etc.)

  • Erstellen von Presseartikeln
  • Erstellen aller öffentlichkeitsrelevanten Informationen der Kommunalen Jugendarbeit
  • Vereinbarung von Pressegesprächen und Teilnahme
  • Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen und Projekten zum Thema Jugendarbeit (z.B. Veranstaltung zur Suchtprävention)
  • Interviews

Kommerzielle Partner/Partnerinnen

  • Zusammenarbeit bei konkreten Projekten (z.B. Schülerbandfestival der Volks- und Raiffeisenbanken)
  • Planung und Abstimmung der Zusammenarbeit (z.B. Nutzung der Sparkassen als Verteilersystem)
  • Dialog über Möglichkeiten von Sponsoring
  • Verleih von Saftbar
  • Verleih von Buttonmaschine

 

c) Bezirksebene

Bezirk Niederbayern

  • Beantragung von Zuschüssen für einzelne Projekte (z.B. Internationaler Jugendaustausch)
  • Abstimmung und Zusammenarbeit bei einzelnen Projekten (z.B. Kulturtage des Bezirk Niederbayern)
  • Information über Aktivitäten im Bereich "Internat. Jugendaustausch"

Regierung von Niederbayern

  • Information zu besonderen Fragen und Angelegenheiten Kommunaler Jugendarbeit (z.B. Fördermittel)

Bezirksjugendring

  • Planung, Konzeption und Durchführung von Arbeitstagungen der niederbayerischen Jugendpfleger/Jugendpflegerinnen
  • Wechselseitiger Informationsaustausch
  • Zusammenarbeit und Unterstützung bei einzelnen Projekten und Veranstaltungen (z.B. Kulturtage Bezirk Niederbayern)

 

d) Landesebene

Bayerischer Jugendring

  • Vielfältige Zusammenarbeit in allen wesentlichen Bereichen der Jugendarbeit
  • Information über besondere Projekte und Veranstaltungen
  • Beantragung von Zuschüssen für einzelne Projekte und Maßnahmen

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern

  • Zusammenarbeit bei einzelnen Veranstaltungen und Projekten (z.B. Kampagne zur Medienerziehung)

 

Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsaufgabe

  • Erstellung von Presseartikeln zur Ankündigung sowie zum Bericht über Maßnahmen und Veranstaltungen
  • Interviews (Presse, Lokalradios) zur Jugendarbeit allgemein und zu bestimmten Projekten und Veranstaltungen
  • Publikationen in Fachzeitschriften der Jugendarbeit (BJR-Materialinfo, Jugendnachrichten, usw.)
  • Entwicklung von Plakaten und Handzetteln für Veranstaltungen
  • Herausgabe verschiedener Informationsbroschüren
  • Entwicklung und Herausgabe von Publikationen zur Kommunalen Jugendarbeit (z.B. Handzettel)
  • Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes für die Öffentlichkeitsarbeit der Kommunalen Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit durch alle anderen, bereits genannten Außenvertretungen

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